BAG - Urteil vom 15.11.2012
6 AZR 339/11
Fundstellen:
BAG-Pressemitteilung Nr. 79/12
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 10.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 2266/10

Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

BAG, Urteil vom 15.11.2012 - Aktenzeichen 6 AZR 339/11

DRsp Nr. 2012/22890

Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung]

Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.