FG Köln - Urteil vom 15.06.2011
7 K 1798/10
Normen:
AO § 122 Abs 1 Satz 3;
Fundstellen:
DStRE 2012, 637

Frage der wirksamen Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides bei Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Fall der Mandatsniederlegung

FG Köln, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 7 K 1798/10

DRsp Nr. 2011/19156

Frage der wirksamen Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides bei Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Fall der Mandatsniederlegung

1. Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln eines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters. 2. Mit Blick auf den von einer schriftlichen Vollmacht ausgehenden Rechtsschein hätte ein Stpfl. nach Mandatsniederlegung der ihn bislang in Steuerangelegenheiten vertretenden Steuerberatungsgesellschaft die Vollmachtsurkunde gegenüber der Finanzbehörde für kraftlos erklären bzw. zurückfordern müssen, um einer etwaigen Weiterverwendung und dem Setzen eines Rechtsscheins vorzubeugen.

Normenkette:

AO § 122 Abs 1 Satz 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Umsatzsteuerbescheid 2008 wirksam bekanntgegeben wurde.