FG Münster - Urteil vom 07.12.2010
15 K 3614/07 U
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1a;
Fundstellen:
DStR 2011, 172
DStRE 2011, 256

Frage eines Auskunftsanspruchs des Stpfl. gegenüber den Steuerbehörden hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten

FG Münster, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 15 K 3614/07 U

DRsp Nr. 2011/2593

Frage eines Auskunftsanspruchs des Stpfl. gegenüber den Steuerbehörden hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten

Ein Steuerpflichtiger hat einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Steuerbehörde hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten, wenn er substantiiert darlegt, durch eine aufgrund von Tatsachen zu vermutende unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret feststellbare Wettbewerbsnachteile zu erleiden und gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf Drittschutz geltend machen zu können.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1a;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) verpflichtet ist, der Klägerin (Klin.) als Konkurrentin des beigeladenen X Regionalverband C e.V. (X) Auskunft darüber zu erteilen, mit welchem Steuersatz (Regelsteuersatz oder ermäßigtem Steuersatz) es die vom X mit dem Transport von Blutkonserven, von Blutproben, von Organen und der Beförderung von Ärzteteams in 2004 und 2005 erzielten Umsätze umsatzbesteuert hat.