Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal Central Administrativo Sul (Portugal) - 29.05.2012,
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Zinsen, die eine gebietsansässige Gesellschaft als Entgelt für von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft gewährte Darlehen zahlt - Bestehen besonderer Beziehungen zwischen diesen Gesellschaften - Unterkapitalisierung - Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen, die auf den als übermäßig angesehenen Teil der Verschuldung entfallen - Abzugsfähigkeit bei Zinsen, die an eine im Inland ansässige Gesellschaft gezahlt werden - Steuerhinterziehung und -umgehung - Rein künstliche Gestaltungen - Bedingungen des freien Wettbewerbs - Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - Aktenzeichen Rs. C-282/12
DRsp Nr. 2013/21778
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Zinsen, die eine gebietsansässige Gesellschaft als Entgelt für von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft gewährte Darlehen zahlt - Bestehen "besonderer Beziehungen" zwischen diesen Gesellschaften - Unterkapitalisierung - Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen, die auf den als übermäßig angesehenen Teil der Verschuldung entfallen - Abzugsfähigkeit bei Zinsen, die an eine im Inland ansässige Gesellschaft gezahlt werden - Steuerhinterziehung und -umgehung - Rein künstliche Gestaltungen - Bedingungen des freien Wettbewerbs - Verhältnismäßigkeit
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