EuGH - Urteil vom 03.10.2013
Rs. C-282/12
Fundstellen:
BB 2013, 2517
BB 2013, 2581
DB 2013, 2660
GmbHR 2013, 1232
IStR 2013, 871
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal Central Administrativo Sul (Portugal) - 29.05.2012,

Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Zinsen, die eine gebietsansässige Gesellschaft als Entgelt für von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft gewährte Darlehen zahlt - Bestehen besonderer Beziehungen zwischen diesen Gesellschaften - Unterkapitalisierung - Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen, die auf den als übermäßig angesehenen Teil der Verschuldung entfallen - Abzugsfähigkeit bei Zinsen, die an eine im Inland ansässige Gesellschaft gezahlt werden - Steuerhinterziehung und -umgehung - Rein künstliche Gestaltungen - Bedingungen des freien Wettbewerbs - Verhältnismäßigkeit

EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - Aktenzeichen Rs. C-282/12

DRsp Nr. 2013/21778

Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Zinsen, die eine gebietsansässige Gesellschaft als Entgelt für von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft gewährte Darlehen zahlt - Bestehen "besonderer Beziehungen" zwischen diesen Gesellschaften - Unterkapitalisierung - Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen, die auf den als übermäßig angesehenen Teil der Verschuldung entfallen - Abzugsfähigkeit bei Zinsen, die an eine im Inland ansässige Gesellschaft gezahlt werden - Steuerhinterziehung und -umgehung - Rein künstliche Gestaltungen - Bedingungen des freien Wettbewerbs - Verhältnismäßigkeit