EuGH - Urteil vom 06.03.2007
Rs C-292/04
Normen:
EG Art. 56 ; EG Art. 58 ;
Fundstellen:
AG 2007, 239
BB 2007, 645
EWS 2007, 124
EuZW 2007, 243
GmbHR 2007, 378
IStR 2007, 247
NJW 2007, 1440
NZG 2007, 398
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2007, 525

Freier Kapitalverkehr: Einkommensteuer - Steuergutschrift für von inländischen Gesellschaften gezahlte Dividenden - Art. 56 EG und 58 EG - Zeitliche Beschränkung der Wirkungen von Urteilen

EuGH, Urteil vom 06.03.2007 - Aktenzeichen Rs C-292/04

DRsp Nr. 2008/3390

Freier Kapitalverkehr: Einkommensteuer - Steuergutschrift für von inländischen Gesellschaften gezahlte Dividenden - Art. 56 EG und 58 EG - Zeitliche Beschränkung der Wirkungen von Urteilen

»Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung entgegenstehen, nach der bei einer Ausschüttung von Dividenden durch eine Kapitalgesellschaft ein in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner dann in den Genuss einer Steuergutschrift kommt, die nach Maßgabe des für die ausgeschütteten Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatzes berechnet wird, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz im selben Mitgliedstaat hat, nicht aber dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.«

Normenkette:

EG Art. 56 ; EG Art. 58 ;

Entscheidungsgründe:

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 56 EG und 58 EG.

2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn W. Meilicke sowie Frau H. C. Weyde und Frau M. Stöffler als Erben des am 3. Mai 1997 verstorbenen H. Meilicke einerseits und dem Finanzamt Bonn-Innenstadt (im Folgenden: Finanzamt) andererseits über die Besteuerung von Dividenden, die dem Verstorbenen in den Jahren 1995 bis 1997 von Gesellschaften mit Sitz in Dänemark und in den Niederlanden gezahlt worden waren.

Rechtlicher Rahmen

Gemeinschaftsrecht