I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die ihren gemeinsamen Wohnsitz im Inland haben. Der Antragsteller ist Prokurist einer Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in Basel (Schweiz). In den Jahren 1991 bis 1995 befand er sich an jeweils über 60 Tagen auf Dienstreisen in Drittstaaten zu Lasten des Betriebs. Weitere Reisetage entfielen auf die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) und die Schweiz. Die Lohneinkünfte dieser Jahre wurden in der Schweiz besteuert.
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