EuGH - Urteil vom 30.01.2007
Rs C-150/04
Normen:
EG Art. 39 ; EG Art. 43 ; EG Art. 49 ; EG Art. 56 ; EG Art. 226 ;
Fundstellen:
EWS 2007, 126
EuZW 2007, 341
IStR 2007, 214
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Freizügigkeit: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Altersvorsorge - Abschluss bei einem Rentenversicherungsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat - Steuerrecht - Beschränkung der Abzugsfähigkeit oder Nichtberücksichtigung der im Rahmen eines Rentenplans gezahlten Beiträge beim steuerpflichtigen Einkommen - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle - Kohärenz des Steuersystems - Symmetrie des Steuersystems - Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung

EuGH, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen Rs C-150/04

DRsp Nr. 2008/3408

Freizügigkeit: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Altersvorsorge - Abschluss bei einem Rentenversicherungsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat - Steuerrecht - Beschränkung der Abzugsfähigkeit oder Nichtberücksichtigung der im Rahmen eines Rentenplans gezahlten Beiträge beim steuerpflichtigen Einkommen - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle - Kohärenz des Steuersystems - Symmetrie des Steuersystems - Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung

Normenkette:

EG Art. 39 ; EG Art. 43 ; EG Art. 49 ; EG Art. 56 ; EG Art. 226 ;

Entscheidungsgründe: