LAG Thüringen, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 204/18
ArbG Erfurt, vom 25.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 739/17
Fristlose Kündigung aus wichtigem GrundInteressenabwägung bei unterbliebener Information des Arbeitgebers über eine Anklageerhebung der StaatsanwaltschaftErforderlichkeit der separaten Anhörung des Personalrats vor jeder Kündigung
BAG, Urteil vom 27.06.2019 - Aktenzeichen 2 AZR 28/19
DRsp Nr. 2019/13062
Fristlose Kündigung aus wichtigem GrundInteressenabwägung bei unterbliebener Information des Arbeitgebers über eine Anklageerhebung der StaatsanwaltschaftErforderlichkeit der separaten Anhörung des Personalrats vor jeder Kündigung
Orientierungssätze:1. Ein gegen eine - isoliert erklärte - außerordentliche Kündigung gerichteter Kündigungsschutzantrag gem. § 4 Satz 1 KSchG umfasst regelmäßig das Begehren festzustellen, das Arbeitsverhältnis ende auch nicht aufgrund einer Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche (Rn. 21).2. Bei § 108 Abs. 2BPersVG handelt es sich um eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift. Die Übernahme der Regelung in § 78 Abs. 4ThürPersVG hat rein deklaratorischen Charakter (Rn. 24).
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