Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. Dezember 2021 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 156.649,74 €
I. Der Kläger verlangt von der beklagten GmbH Zahlung einer Abfindung nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft. Das Landgericht hat der Klage bis auf einen Teil der Nebenforderungen stattgegeben. Gegen das ihren Prozessbevollmächtigten am 4. August 2021 zugestellte Urteil hat die Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt. Die Begründungsfrist ist ihr zunächst antragsgemäß bis zum 4. November 2021 verlängert worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|