Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. Dezember 2017 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Streitwert: bis 3.600.000 €
I.
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