FG Hamburg - Urteil vom 02.10.2014
1 K 172/11
Normen:
EStG § 17; BGB § 364;

Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien

FG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014 - Aktenzeichen 1 K 172/11

DRsp Nr. 2015/6712

Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien

1. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten zur Berechnung eines Veräußerungsverlustes gem. § 17 EStG ist bei Wertschwankungen von Aktien der Erwerbszeitpunkt zu bestimmen. 2. Nach einer für einen Erwerb der Aktien nicht ausreichenden Sicherungsabtretung und einer späteren Übertragung an Erfüllung statt im Sinne von § 364 BGB kommt es auf den Zeitpunkt dieser Übertragung an. Zu seiner Bestimmung sind die Umstände des Einzelfalles umfassend zu würdigen.

Normenkette:

EStG § 17; BGB § 364;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr 2004 geltenden Fassung (EStG).