ArbG Ludwigshafen, vom 28.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1027/16
Fürsorge- und Schutzpflichten des ArbeitgebersKeine unerlaubte Handlung und kein Verstoß gegen die vertragliche Rücksichtnahmepflicht bei Veranlassung zur Eigenkündigung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2017 - Aktenzeichen 2 Sa 264/17
DRsp Nr. 2019/10933
Fürsorge- und Schutzpflichten des ArbeitgebersKeine unerlaubte Handlung und kein Verstoß gegen die vertragliche Rücksichtnahmepflicht bei Veranlassung zur Eigenkündigung
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