Gebäude i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG; Unterwasserkraftwerk
BFH, Urteil vom 09.12.1998 - Aktenzeichen II R 1/96
DRsp Nr. 1999/3658
Gebäude i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 1BewG; Unterwasserkraftwerk
1. Zum Begriff des Gebäudes i.S.d. § 68 Abs. 1BewG.2. Der Begriff des Gebäudes setzt nicht voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche hinausragt. Ebenso können auch unterhalb der Wasseroberfläche errichtete Bauwerke Gebäude sein.3. Auch ein Unterwasserkraftwerk kann als Bauwerk, das Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gegen Wassereintritt gewährt und auch für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet ist, ein Gebäude i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 1BewG sein.
Gründe:
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