BFH - Urteil vom 09.12.1998
I R 31/97
Normen:
BewG §§ 85 88 Abs. 1 2 ;

Gebäudeabbruch aus baurechtlichen Gründen; Abschlag auf Gebäudesachwert

BFH, Urteil vom 09.12.1998 - Aktenzeichen I R 31/97

DRsp Nr. 2002/13824

Gebäudeabbruch aus baurechtlichen Gründen; Abschlag auf Gebäudesachwert

Die Ermäßigung wegen der Notwendigkeit eines Abbruchs eines Gebäudes im Sachwertverfahren ist nach dem Verhältnis des tatsächlichen Alters des Gebäudes im Feststellung- bzw. Fortschreibungszeitraum zu der verkürzten Gesamtlebensdauer zu bestimmen.

Normenkette:

BewG §§ 85 88 Abs. 1 2 ;