Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs –Kostenstelle– vom 12.02.2019 – KostL 253/19 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) begehrt mit seiner Erinnerung, die Höhe des der Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) zugrunde liegenden Streitwerts für ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) einer Prüfungsanordnung herabzusetzen.
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