FG Hessen, vom 21.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 87/09
Geltendmachen eines Verfahrensmangels mit Bezugnahme auf eine disponible Verfahrensvorschrift
BFH, Beschluss vom 03.11.2010 - Aktenzeichen I B 102/10
DRsp Nr. 2011/4008
Geltendmachen eines Verfahrensmangels mit Bezugnahme auf eine disponible Verfahrensvorschrift
NV: Das Übergehen eines Beweisantrags gehört zu den verzichtbaren Mängeln. Bei verzichtbaren Mängeln geht das Rügerecht verloren, wenn der rechtskundig vertretene Beteiligte den Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, sondern nur zur Sache verhandelt.