FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.11.2011
2 K 17/06
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1;

Geltendmachung der Vermietungsabsicht (bei gleichzeitigen Bemühungen zum Verkauf des Objekts) eines neu errichteten Gebäudes nach Aufgabe der Eigennutzungsabsicht während der Bauphase

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 2 K 17/06

DRsp Nr. 2012/12254

Geltendmachung der Vermietungsabsicht (bei gleichzeitigen Bemühungen zum Verkauf des Objekts) eines neu errichteten Gebäudes nach Aufgabe der Eigennutzungsabsicht während der Bauphase

1. Wird im Rahmen der Errichtung eines Gebäudes die angedachte Selbstnutzungsabsicht aufgeben und beschlossen, das fertig gestellte Haus zu vermieten oder zu verkaufen und werden dementsprechende Zeitungsannoncen geschaltet bzw. ein Makler mit der Vermietung beauftragt, kann dem keine feststehende Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entnommen werden. 2. Finden neben den Bemühungen zur Objektvermietung auch Unternehmungen zu dessen Verkauf statt, ist dies nur im Falle der vorigen Beendigung einer auf Dauer angelegten Vermietung unschädlich.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung negativer Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung.