Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.03.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Kläger und Revisionskläger (Kläger) Aufwendungen für die Strafverteidigung ihres Sohnes als außergewöhnliche Belastung gemäß §
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