Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Jahr 2014 (Streitjahr) als gemeinnützig anzuerkennen ist.
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