EuGH - Urteil vom 12.11.2009
Rs. C-351/08
Normen:
EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Art. 1; EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Art. 5; EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Art. 7; EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Art. 16; EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Anhang I Art. 12; EGFreizügAbk CHE (am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichnetes Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. 2002, L 114, S. 6) Anhang I Art. 17; Anhang I Art. 17 ff; SGB VI § 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EuZW 2010, 106
NZS 2010, 495
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BSG - (Vorlage-) Beschluss vom 27. 02.2008 - B 12 KR 5/07 R,

Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der innerstaatlichen Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung bei einem Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts; Christian Grimme gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse

EuGH, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen Rs. C-351/08

DRsp Nr. 2009/26811

Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der innerstaatlichen Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung bei einem Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts; Christian Grimme gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse

Die Bestimmungen des am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, insbesondere dessen Art. 1, 5, 7 und 16 sowie die Art. 12 und 17 bis 19 seines Anhangs I, stehen der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach der eine Person, die die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats besitzt und in dessen Hoheitsgebiet beschäftigt ist, in der gesetzlichen Rentenversicherung dieses Mitgliedstaats versicherungspflichtig ist, obwohl sie Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts ist und Mitglieder der Vorstände von Aktiengesellschaften nach dem Recht des genannten Mitgliedstaats insoweit versicherungsfrei sind.

Tenor: