Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 10. Dezember 2020 verkündete Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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