OLG Bamberg - Beschluss vom 31.07.2023
2 W 27/23
Normen:
AO § 115 Abs. 1; AO § 111 Abs. 1; KV-JVKostG (a.F.; seit 22.06.2023: Nr. 1501 KV-JVKoszG) Nr. 1401;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 2004
ZEV 2023, 714
Vorinstanzen:
AG Bad Kissingen, - Vorinstanzaktenzeichen VI 1479/20
LG Schweinfurt, vom 15.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 42 T 157/22

Gerichtsgebühren für die Erteilung einer nachlassgerichtlichen Auskunft an das Kirchensteueramt

OLG Bamberg, Beschluss vom 31.07.2023 - Aktenzeichen 2 W 27/23

DRsp Nr. 2023/10224

Gerichtsgebühren für die Erteilung einer nachlassgerichtlichen Auskunft an das Kirchensteueramt

1. Das Auskunftsersuchen des Kirchensteueramtes an das Nachlassgericht über die Erbfolge ist ein Unterfall des Akteneinsichtsrechts durch eine im Verfahren nicht beteiligte Behörde in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.2. Die entsprechende Auskunft des Nachlassgerichts ist kein Akt der Rechtsprechung nach § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG, sondern ein nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbarer Justizverwaltungsakt im Wege der Amtshilfe.3. Das Kirchensteueramt ist von der Gebührenerhebung gemäß §§ 115 Abs. 1, 111 Abs. 1 AO im Rahmen der erfolgten Amtshilfe befreit. Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausnahme zum Kostentatbestand nach Nr. 1401 KV-JVKostG a.F.

Tenor

1.

Die weitere Beschwerde des Freistaats Bayern gegen den Beschluss des Landgerichts Schweinfurt vom 15.05.2023, Az. 42 T 157/22, wird zurückgewiesen.

2.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.

Normenkette:

AO § 115 Abs. 1; AO § 111 Abs. 1; KV-JVKostG (a.F.; seit 22.06.2023: Nr. 1501 KV-JVKoszG) Nr. 1401;

Gründe

I.