Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 25.04.2023, Az.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.
I.
Streitgegenständlich sind Ansprüche der Klägerinnen auf einen Rückruf von Arzneimitteln, Auskunft und Schadensersatz.
I. 1. 2. 3. II. III. IV. I.a 1. 2. II.a III.a
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|