Die Klägerin und ihr Ehemann erwarben im Jahre 1997 zu je 1/2 Miteigentum ein sodann selbstgenutztes Wohngrundstück. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte in 1998. Mit Bescheid vom 10.07.1998 setzte das beklagte Finanzamt auf Antrag der Eheleute für 1998 bis 2005 für diese eine jährliche Eigenheimzulage von 8.500,- DM (4.345,98 Euro) fest. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass noch nicht abgerechnete Beträge jeweils zum 15.03. eines Jahres ausgezahlt werden.
Am 01.02.2004 wurde über das Vermögen des Ehemannes der Klägerin ein Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem bereits am 07.11.2003 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden war.
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