Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) A und B betrieben bis 1988 als Sozietät eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis. Gemeinsam mit C gründeten sie eine GmbH mit einem Stammkapital von 100 000 DM. Davon entfielen auf die Kläger A und B je 24 000 DM und auf C 52 000 DM.
Mit Wirkung vom 1. Juni 1988 beteiligten sich die Kläger A und B als atypisch stille Gesellschafter an der GmbH. Der Gesellschaftsvertrag ist ausdrücklich als solcher "über die atypisch stillen Gesellschaften" bezeichnet. Die Einlage bestand in der Einbringung der gemeinsamen Sozietät. Gleichzeitig veräußerten die Kläger A und B 52 v.H. ihrer stillen Beteiligung an C. Daraus ergab sich bei der atypisch stillen Gesellschaft (im folgenden: GmbH & Still) eine Beteiligung von je 24 v.H. für die Kläger A und B und von 52 v.H. für C.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|