Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von inländischen Einkünften aus Gewerbetrieb für 2010 vom 21.10.2020 und für 2011 bis 2014 vom 21.10.2020 und vom 26.04.2021 sowie die negativen Feststellungsbescheide über nach dem
Der Beklagte wird verpflichtet, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach dem
für 2010 Gesamteinkünfte i.H.v. ... €, davon nach Quote zu verteilen ... €, Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters Z i.H.v. ... €,
-für 2011 Gesamteinkünfte i.H.v. ./. ... €, davon nach Quote zu verteilen ./. ... € (davon bis 30.11.2011 ./. ... €, v.1.12. - 31.12.
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