EuGH vom 18.12.1997
Rs C-284/96

Gestaffelte Kraftfahrzeugsteuer bei aus einem Drittland eingeführten Kraftfahrzeugen

EuGH, vom 18.12.1997 - Aktenzeichen Rs C-284/96

DRsp Nr. 2001/1119

Gestaffelte Kraftfahrzeugsteuer bei aus einem Drittland eingeführten Kraftfahrzeugen

Die gestaffelte Besteuerung von aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat eingeführten Kraftfahrzeugen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Art. 95 EG-Vertrag.

Für die Praxis:

In der in Frankreich am höchsten besteuerten Kategorie von Kraftfahrzeugen befinden sich ausschließlich eingeführte Kraftfahrzeuge. Diese stehen in unmittelbarem Wettbewerb mit gleichartigen in Frankreich produzierten Fahrzeugen, die allerdings günstigeren Steuerkategorien angehören. Der entschiedene Fall betraf ein unmittelbar aus den USA importiertes Fahrzeug, so daß der Gerichtshof eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nicht feststellen konnte.