In der in Frankreich am höchsten besteuerten Kategorie von Kraftfahrzeugen befinden sich ausschließlich eingeführte Kraftfahrzeuge. Diese stehen in unmittelbarem Wettbewerb mit gleichartigen in Frankreich produzierten Fahrzeugen, die allerdings günstigeren Steuerkategorien angehören. Der entschiedene Fall betraf ein unmittelbar aus den USA importiertes Fahrzeug, so daß der Gerichtshof eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nicht feststellen konnte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|