FG Nürnberg vom 23.03.1998
V 90/96
Fundstellen:
EFG 1999, 955

Gestaltungsmißbrauch bei Vermietung an Kinder

FG Nürnberg, vom 23.03.1998 - Aktenzeichen V 90/96

DRsp Nr. 2001/3164

Gestaltungsmißbrauch bei Vermietung an Kinder

Ein zwischen Eltern und ihrem Kind abgeschlossenes Mietverhältnis ist steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind aus seinen eigenen Mitteln die Miete entrichten kann. Unerheblich ist, wenn es daneben auf Unterhaltszahlungen der Eltern angewiesen ist.

Für die Praxis: