FG Düsseldorf, vom 17.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 501/08
Gewährung des Ruhens des Verfahrens ohne entsprechende Antragstellung durch die Verfahrensbeteiligten
BFH, Beschluss vom 29.12.2010 - Aktenzeichen III R 30/09
DRsp Nr. 2011/8336
Gewährung des Ruhens des Verfahrens ohne entsprechende Antragstellung durch die Verfahrensbeteiligten
NV: Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74FGO kommt nicht in Betracht, wenn dem Senat wegen Unzulässigkeit der Revision eine Sachentscheidung über die vorgreifliche Rechtsfrage verwehrt ist.