BVerwG - Urteil vom 12.01.2022
5 C 6.20
Normen:
SGB IX a.F. § 2 Abs. 2; SGB IX a.F. § 102 Abs. 4; SGB IX § 185 Abs. 5; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 174, 328
D_V 2022, 647
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 13.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4774/16
VGH Hessen, vom 27.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 1852/18

Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; Überschreitung der Regelaltersgrenze für Rentenleistungen

BVerwG, Urteil vom 12.01.2022 - Aktenzeichen 5 C 6.20

DRsp Nr. 2022/7982

Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; Überschreitung der Regelaltersgrenze für Rentenleistungen

Der Anspruch auf Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F.) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der schwerbehinderte Mensch die Regelaltersgrenze für Rentenleistungen überschreitet. Denn eine zu gewährende Arbeitsassistenzleistung verliert ihren Charakter als "begleitende Hilfe im Arbeitsleben" (§ 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IX n.F.) nicht deshalb, weil der Berechtigte das Rentenregelalter oder eine nach dem Gesichtspunkt der Üblichkeit zu bestimmende Altersgrenze erreicht hat und eine Altersrente bezieht.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

SGB IX a.F. § 2 Abs. 2; SGB IX a.F. § 102 Abs. 4; SGB IX § 185 Abs. 5; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz.