Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Streubesitzdividenden im Falle der Ausschüttung aus der Vermögenssubstanz der Tochterkapitalgesellschaft um den Wert einer von der empfangenden Mutterkapitalgesellschaft vorgenommenen ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung zu mindern ist.
Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende GmbH mit Sitz in G. Sie ist zu 1,923 % an der A AG (nachfolgend „A AG”) mit Sitz in E beteiligt.
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