FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.10.2011 6 K 6183/08
Normen:
EStG § 16 Abs. 2 S. 3; GewStG § 7 S. 1; GewStG § 7 S. 2; UmwStG § 24 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2012, 933
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung bei Veräußerung an eine andere dem Veräußerer zuzurechnende KG
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2011 - Aktenzeichen 6 K 6183/08
DRsp Nr. 2012/2906
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung bei Veräußerung an eine andere dem Veräußerer zuzurechnende KG
1. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG sowie § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG sind auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen; das gilt unverändert auch nach Einführung des § 7 S. 2 GewStG im Jahr 2002.
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