Gewerbesteuerzahlungen: So buchen Sie die Gewerbesteuer korrekt

Die von den Gemeinden erhobene Gewerbesteuer ist zwar betrieblich veranlasst, zählt aber nach § 4 Abs. 5b EStG zu den nichtabziehbaren Betriebsausgaben. Gewerbesteuerzahlungen sind innerbilanziell als Betriebsausgabe abziehbar, aber zwingend außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Dieser Beitrag erklärt, wie Gewerbesteuer richtig gebucht wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Sachverhalt

Der bilanzierende Gewerbetreibende A erzielt im Veranlagungszeitraum 2022 einen vorläufigen steuerlichen Gewinn i.H.v. 100.000 €. Er musste im Jahr 2022 eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung i.H.v. 10.000 € leisten. Weitere Gewerbesteuerzahlungen sind im Jahr 2022 nicht angefallen.

Frage

Wie ist die gezahlte Gewerbesteuer bei A im Jahr 2022 zu behandeln?

Lösung

Es handelt sich bei der Gewerbesteuerzahlung um eine Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG, weil die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. A muss die Gewerbesteuer zahlen, weil er einen Gewerbebetrieb betreibt.

Beachte
Innerbilanziell handelt es sich immer um eine Betriebsausgabe, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG mindert. Nach § 4 Abs. 5b EStG ist die Gewerbesteuer dem Gewinn jedoch außerbilanziell wieder hinzuzurechnen. Auch wenn die Gewerbesteuer somit den steuerlichen Gewinn nicht mindert, hat zwingend eine Buchung zu erfolgen.