BFH - Urteil vom 29.10.1998
XI R 80/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1999, 1905
BB 1999, 409
BFH/NV 1999, 706
BFHE 187, 287
BStBl II 1999, 448
DB 1999, 515
DStR 1999, 317
DStZ 1999, 339
NJW 1999, 1207
Vorinstanzen:
FG Münster,

Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

BFH, Urteil vom 29.10.1998 - Aktenzeichen XI R 80/97

DRsp Nr. 1999/2464

Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

»Wertpapiergeschäfte selbst in größerem Umfang stellen im allgemeinen eine private Vermögensverwaltung dar. Eine gewerbliche Betätigung setzt jedenfalls voraus, daß der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält (Bestätigung der Rechtsprechung).«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG (KG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Beginn des Streitjahres 1990 erwarb er --im Hinblick auf die Öffnung osteuropäischer Märkte-- in größerem Umfang Aktien. Er finanzierte den Erwerb durch Kreditaufnahme bei vier Banken. Dort unterhielt er Wertpapierdepots, die als Sicherheit für die Kredite dienten. Teilweise veräußerte der Kläger die Aktien kurzfristig wieder. Ende 1990 belief sich der Wert der erworbenen Aktien und der Kredite auf ca. 8 Mio. DM.