I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, führt Tiefbauarbeiten aus, insbesondere verlegt sie durch eigene Bautrupps Gasleitungen und Leitungen für die Post oder für Kommunalverwaltungen. Zwischen ihr als Betriebsgesellschaft und dem Einzelunternehmen ihres Mehrheitsgesellschafters besteht eine Betriebsaufspaltung. Der Gesellschafter hat sein gesamtes Unternehmen an die Klägerin verpachtet. Der Pachtzins betrug im Streitjahr (1994) 487 450,95 DM.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ermittelte den Gewerbeertrag, indem er gemäß §
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