FG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.2002
16 K 7592/99 E, G
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 534

Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Nachhaltigkeit - Veräußerung von 4 Baulandparzellen an einen einzigen Erwerber kein gewerblicher Grundstückshandel

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 16 K 7592/99 E, G

DRsp Nr. 2003/3235

Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Nachhaltigkeit - Veräußerung von 4 Baulandparzellen an einen einzigen Erwerber kein gewerblicher Grundstückshandel

Die Veräußerung von 4 Baulandparzellen an einen Erwerber erfüllt nicht das für einen gewerblichen Grundstückshandel vorauszusetzende Merkmal der Nachhaltigkeit, wenn weitere Veräußerungsgeschäfte nicht geplant sind. Grundstücksveräußerungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte bleiben bei dieser Beurteilung außer Betracht.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

A.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 1993 (Streitjahr) veranlagt wurden und gemeinschaftlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, und zwar seit dem 1.7.1986 in der Form der Verpachtung (ohne Betriebsaufgabeerklärung).