Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung Angabe privater Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung trotz Zurückweisung des Bauantrags durch die zuständige Behörde
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2014 - Aktenzeichen 13 K 3148/11
DRsp Nr. 2015/18322
Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung Angabe privater Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung trotz Zurückweisung des Bauantrags durch die zuständige Behörde
1. Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen. Nicht ausreichend ist hingegen, wenn ein Steuerpflichtiger ein Grundstück nur mit bedingter Veräußerungsabsicht erwirbt oder bebaut.
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