Die Klägerin wehrt sich gegen die Feststellung von Gewinnen aus gewerblichem Grundstückshandel.
Die Klägerin und der Beigeladene waren verheiratet. Die Klägerin ist Lehrerin. Der Beigeladene war in verschiedenen Gewerben selbständig tätig. Sie hatten Ende der 80er Jahre zwei vermietete Mehrfamilienhäuser in erworben, 1987 das Objekt, 1988 das Objekt. Diese vermieteten sie auch weiterhin.
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