FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.12.2005
1 K 475/99
Normen:
EStG § 15 ; AO (1977) § 127 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ;

Gewerblicher Grundstückshandel durch Verkauf von 25 Objekten innerhalb von 9 Jahren; Anwendbarkeit des § 127 AO auf Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 475/99

DRsp Nr. 2006/11894

Gewerblicher Grundstückshandel durch Verkauf von 25 Objekten innerhalb von 9 Jahren; Anwendbarkeit des § 127 AO auf Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO

1. Hat eine aus Ehegatten bestehende Grundstücksgemeinschaft in einer Zeitspanne von 9 Jahren seit der Anschaffung insgesamt 25 Objekte veräußert, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann anzunehmen, wenn innerhalb des Fünfjahreszeitraums nur ein Objekt veräußert worden ist, alle Verkäufe jedoch Ergebnis eines einheitlichen Entschlusses sind, die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung/Scheidung durch Veräußerung der Objekte zu bewirken. 2. Bei Erlass eines Feststellungsbescheides nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt ist § 127 AO anwendbar.

Normenkette:

EStG § 15 ; AO (1977) § 127 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ;

Tatbestand:

Die Klägerin wehrt sich gegen die Feststellung von Gewinnen aus gewerblichem Grundstückshandel.

Die Klägerin und der Beigeladene waren verheiratet. Die Klägerin ist Lehrerin. Der Beigeladene war in verschiedenen Gewerben selbständig tätig. Sie hatten Ende der 80er Jahre zwei vermietete Mehrfamilienhäuser in erworben, 1987 das Objekt, 1988 das Objekt. Diese vermieteten sie auch weiterhin.