FG Berlin - Urteil vom 11.11.1998
6 K 6412/96
Fundstellen:
EFG 1999, 603

Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge

FG Berlin, Urteil vom 11.11.1998 - Aktenzeichen 6 K 6412/96

DRsp Nr. 2001/2681

Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge

1. Auch bei einem gewerblichen Grundstückshandel findet der Erwerb von Grundstücken aus dem Privatvermögen des Erblassers durch Erbfolge bzw. im Rahmen einer Erbauseinandersetzung im Privatvermögen statt. 2. Derartige Grundstücke können nur durch eine Einlage in das Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels gelangen. Allein aus der zeitnahen Veräußerung eines durch einen gewerblichen Grundstückshändler teilweise durch Erbfolge und teilweise durch Erbauseinandersetzung erworbenen Grundstücks kann aber nicht geschlossen werden, daß dieses Grundstück in das Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels eingelegt worden ist. Die Feststellungslast für eine Einlage in das Betriebsvermögen trägt das Finanzamt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Umfang des unstreitig von dem Kläger seit dem Streitjahr betriebenen gewerblichen Grundstückshandels.

Im April 1991 verstarb der Vater des Klägers. Er hinterließ seinen beiden Söhnen, dem Kläger und seinem Bruder ..., ein mit einem Wochenendhaus bebautes, 780 qm großes Grundstück ... . Das Grundstück befand sich seit ca. 1937 im privaten Familienbesitz.