FG Düsseldorf - Urteil vom 11.12.2014
16 K 2972/14 G
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1; AO § 42;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1484

Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze bei Ehegatten

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 16 K 2972/14 G

DRsp Nr. 2015/20605

Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze bei Ehegatten

Eine steuersubjektsübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze bei Ehegatten mit der Rechtsfolge eines 3 Objekte umfassenden gewerblichen Grundstückshandel des Ehemannes und einem nur 1 Objekt umfassenden gewerblichen Grundstückshandel der Ehefrau kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Ehefrau das Objekt vor der sodann zeitnah erfolgten Veräußerung unentgeltlich vom Ehemann erworben hatte (entgegen Rz. 9 Satz 3 des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 434). Hatte der Ehemann indessen bereits vor der Schenkung an die Ehefrau die zumindest bedingte Absicht, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten, ist dieses bereits von Anfang an dem Umlaufvermögen seines gewerblichen Grundstückshandels zuzuordnen, so dass die unentgeltliche Übertragung auf die Ehefrau eine mit dem Teilwert zu erfassende (gewinnrealisierende) Entnahme eines 4. Objekts darstellt.