FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.10.2000
1 K 3017/97
Normen:
AO § 41 Abs. 2 ; AO § 42 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Gewerblicher Grundstückshandel über

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 1 K 3017/97

DRsp Nr. 2001/7251

Gewerblicher Grundstückshandel über

Der Tatbestand der Erzielung gewerblicher Einkünfte im Bereich von Grundstücksgeschäften (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass jemand nach Vermarktung von drei Objekten innerhalb von fünf Jahren nach Art. eines Bauunternehmens / Bauträgers in der Folge formell ein Mitglied seiner Familie zwischenschaltet, dabei aber das gesamte Geschehen beherrscht und die Gewinnverwendung bestimmt.

Normenkette:

AO § 41 Abs. 2 ; AO § 42 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin im Grundstücksbereich gewerblich tätig war.