FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 1 K 3017/97
DRsp Nr. 2001/7251
Gewerblicher Grundstückshandel über
Der Tatbestand der Erzielung gewerblicher Einkünfte im Bereich von Grundstücksgeschäften (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2EStG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass jemand nach Vermarktung von drei Objekten innerhalb von fünf Jahren nach Art. eines Bauunternehmens / Bauträgers in der Folge formell ein Mitglied seiner Familie zwischenschaltet, dabei aber das gesamte Geschehen beherrscht und die Gewinnverwendung bestimmt.