BFH - Urteil vom 20.12.2000
X R 67/98
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1015

Gewerblicher Wertpapierhandel

BFH, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen X R 67/98

DRsp Nr. 2001/8378

Gewerblicher Wertpapierhandel

Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen. Der An- und Verkauf von Wertpapieren ist ein Gewerbebetrieb, wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhält.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist freiberuflich tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1990 und 1991 erklärte er neben seinen Einkünften u.a. aus freiberuflicher Tätigkeit Verluste aus gewerblichem Wertpapierhandel, die er wie folgt ermittelte:

1990 1991

Wertpapier-Erlöse ... DM ... DM

./. Wertpapier-Einkäufe ... DM ... DM

./. Zinsen ... DM ... DM

./. sonst. Kosten ... DM ... DM

... DM ... DM

In den eingereichten Bilanzen waren Wertpapierbestände in folgender Höhe ausgewiesen:

1. Januar 1990 31. Dezember 1990 31. Dezember 1991

(Eröffnungsbilanz)

Wertpapiere ... DM ... DM ... DM

Für die Jahre 1988 und 1989 hatte der Kläger aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren Spekulationsverluste in Höhe von ... DM (Anschaffungskosten ... DM ./. Veräußerungserlös ... DM) und in Höhe von ... DM (Anschaffungskosten ... DM ./. Veräußerungserlös ... DM) erklärt.