I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist freiberuflich tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1990 und 1991 erklärte er neben seinen Einkünften u.a. aus freiberuflicher Tätigkeit Verluste aus gewerblichem Wertpapierhandel, die er wie folgt ermittelte:
1990 1991
Wertpapier-Erlöse ... DM ... DM
./. Wertpapier-Einkäufe ... DM ... DM
./. Zinsen ... DM ... DM
./. sonst. Kosten ... DM ... DM
... DM ... DM
In den eingereichten Bilanzen waren Wertpapierbestände in folgender Höhe ausgewiesen:
1. Januar 1990 31. Dezember 1990 31. Dezember 1991
(Eröffnungsbilanz)
Wertpapiere ... DM ... DM ... DM
Für die Jahre 1988 und 1989 hatte der Kläger aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren Spekulationsverluste in Höhe von ... DM (Anschaffungskosten ... DM ./. Veräußerungserlös ... DM) und in Höhe von ... DM (Anschaffungskosten ... DM ./. Veräußerungserlös ... DM) erklärt.
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