FG Schleswig-Holstein vom 06.12.2000
II 276/97
Fundstellen:
EFG 2001, 620

Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

FG Schleswig-Holstein, vom 06.12.2000 - Aktenzeichen II 276/97

DRsp Nr. 2001/13282

Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Gewillkürtes Betriebsvermögen liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger an Dritte zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen Zwecken vermietete Grundstücke in seiner Bilanz ausweist. Dies gilt auch dann, wenn die mit diesen Grundstücksteilen zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst worden sind.

Für die Praxis:

Bei einem Widerspruch zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist für die Zuordnungsentscheidung gewillkürtes Betriebsvermögen/Privatvermögen die ausdrückliche Bilanzierung maßgebend. Unerfreuliche Konsequenz: Ein Veräußerungsgewinn bezüglich der bilanzierten Grundstücksteile ist stets einkommen- und gewerbesteuerpflichtig.

Fundstellen
EFG 2001, 620