BFH - Beschluß vom 16.12.1998
IV E 1/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 807

Gewinnfeststellungsverfahren; Streitwert

BFH, Beschluß vom 16.12.1998 - Aktenzeichen IV E 1/98

DRsp Nr. 1999/3612

Gewinnfeststellungsverfahren; Streitwert

1. Im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung ist der Streitwert für das Revisionsverfahren ausgehend vom Antrag des Rechtsmittelklägers nach den vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen zu schätzen.2. Dabei sind grds. 25 v. H. des streitigen Gewinns oder Verlusts anzusetzen. Eine genaue Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern soll zum Zwecke der Streitwertfeststellung unterbleiben.

Gründe:

Die Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Erinnerungsführerinnen), eine GmbH & Co. KG sowie die Erbin des früheren Treuhänderkommanditisten, haben vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit geführt, in dem es um die steuerbilanzrechtliche Auswirkung der Einbringung von Grundstücken und Gebäuden unter Übernahme der hierauf ruhenden dinglichen Belastungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ging.

Die Erinnerungsführerin zu 1 (GmbH & Co. KG) wurde im Juni 1980 gegründet. Treugeberkommanditistin war u.a. die X-AG. Sie erbrachte ihre Einlage durch Einbringung von Grundstücken mit einem Wert von zusammen rd. 2,7 Mio. DM.