Die Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Erinnerungsführerinnen), eine GmbH & Co. KG sowie die Erbin des früheren Treuhänderkommanditisten, haben vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit geführt, in dem es um die steuerbilanzrechtliche Auswirkung der Einbringung von Grundstücken und Gebäuden unter Übernahme der hierauf ruhenden dinglichen Belastungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ging.
Die Erinnerungsführerin zu 1 (GmbH & Co. KG) wurde im Juni 1980 gegründet. Treugeberkommanditistin war u.a. die X-AG. Sie erbrachte ihre Einlage durch Einbringung von Grundstücken mit einem Wert von zusammen rd. 2,7 Mio. DM.
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