FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2002
11 K 562/98
Normen:
GmbHG § 65 Abs. 2 ; GmbHG § 73 ; KStG § 11 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1427
EFG 2003, 1543

Gewinnrealisierungszeitpunkt; Liquidationsgewinn; Tochter-GmbH; Garantieleistungs-Verpflichtung; Steuerverbindlichkeiten - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 11 K 562/98

DRsp Nr. 2003/12432

Gewinnrealisierungszeitpunkt; Liquidationsgewinn; Tochter-GmbH; Garantieleistungs-Verpflichtung; Steuerverbindlichkeiten - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

1. Der Liquidationsgewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die zum Untergang einer Beteiligung führt, die das gesamte Nennkapital umfasst, wird i.d.R. dann realisiert, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann. 2. Im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation sind diese Voraussetzungen regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt. Das gilt entsprechend, wenn die Anteil im Betriebsvermögen gehalten werden. 3. Hatte eine aufgelöste GmbH noch Verpflichtungen aus Garantieleistungen und Steuerverbindlichkeiten, so ist sie noch nicht abgewickelt.

Normenkette:

GmbHG § 65 Abs. 2 ; GmbHG § 73 ; KStG § 11 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin, die X GmbH u. Co KG, bereits im Jahr 1996 einen Gewinn aus der Liquidation einer Tochtergesellschaft erzielt hat.