Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. April 2018, Az.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 27. bzw. 31. Januar 2017, den Antrag des Klägers, die Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen, sowie den Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Rechtsstreits.
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