Brandversicherung; nachträgliche Einnahmen; Restwert; Vermietung und Verpachtung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist es streitig, ob im Jahr 2007 gezahlte Versicherungsleistungen nachträgliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen.
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