FG Köln - Urteil vom 05.12.1995
13 K 4121/93

GmbH als Erbin des Gesellschafters

FG Köln, Urteil vom 05.12.1995 - Aktenzeichen 13 K 4121/93

DRsp Nr. 2001/2942

GmbH als Erbin des Gesellschafters

Vererbt ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter seines Privatvermögens an seine Kapitalgesellschaft, so handelt es sich bei dieser um einen unentgeltlichen, nicht auf ihrer unternehmerischen Tätigkeit beruhenden Erwerb, der wie eine Einlage zu behandeln ist. Nachlaßschulden sowie durch den Erbfall entstehende Verbindlichkeiten (z.B. Vermächtnisse) mindern die Höhe des Wertes der Einlage.

Tatbestand

Die Sache befindet sich im zweitem Rechtsgang; vorausgegangen sind das Urteil des 3. Senats des Finanzgerichts Köln - 3 K 207/82 - 14.1989 und das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) - I R 131/90 -24.3.1993, das im Bundessteuerblatt (BStBl) II 1993, 799 veröffentlicht worden ist.

Streitig sind nur noch die Abzugsfähigkeit der in den Streitjahren 1976 bis l979 an die Witwe des verstorbenen Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin gezahlten Rente und die Anerkennung von 40 v. H. der Testamentsvollstreckergebühren als Betriebsausgaben sowie zusätzlich die Anerkennung der Anteilsübertragungen auf die Unterstützungskasse gemäß § 4d EStG.

I.

Sachverhalt