FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.12.1998
4 K 2899/95
Fundstellen:
EFG 1999, 271
GmbHR 1999, 560

GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.1998 - Aktenzeichen 4 K 2899/95

DRsp Nr. 2001/3182

GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Die den Mitunternehmern einer Personengesellschaft gehörenden Beteiligungen an einer in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Holdinggesellschaft sind nicht ihrem Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) II zuzurechnen, wenn die Holdinggesellschaft keine operative Tätigkeit ausübt und Beteiligungen in erheblichem Umfang hält.

Tatbestand:

Streitig ist, ob zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft auch die den Kommanditisten gehörenden Geschäftsanteile an einer GmbH zu rechnen sind, die ihr Unternehmen an die Kommanditgesellschaft verpachtet hat.