Streitig ist zwischen den Beteiligten, nachdem im Jahr 1999 für die Jahre 1994 und 1995 bei der ehemaligen Fa. ... KG (im Folgenden kurz: ... KG) und der Wohnungsbaugesellschaft mbH (im Folgenden kurz: WB GmbH) eine Betriebsprüfung durchgeführt worden war, ob die Anteile der Klägerinnen an der UD WB GmbH im Zeitpunkt der Veräußerung der KG-Anteile zum 31.03.1995 (an die Firma ... GmbH) zum Sonderbetriebsvermögen II der Klägerinnen gehörten und wie hoch sie ggfls. zu bewerten sind.
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