FG Köln - Urteil vom 23.11.2005
4 K 388/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 5 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1497

GmbH-Anteile Als Sonder-Betriebsvermögen

FG Köln, Urteil vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 4 K 388/03

DRsp Nr. 2006/29575

GmbH-Anteile Als Sonder-Betriebsvermögen

Ob eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Sonderbetriebsvermögen II ist, hängt davon ab, ob sie die unternehmerische Beteiligung "entscheidend fördert". Dies ist im Wege der Wertung zu ermitteln.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 5 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, nachdem im Jahr 1999 für die Jahre 1994 und 1995 bei der ehemaligen Fa. ... KG (im Folgenden kurz: ... KG) und der Wohnungsbaugesellschaft mbH (im Folgenden kurz: WB GmbH) eine Betriebsprüfung durchgeführt worden war, ob die Anteile der Klägerinnen an der UD WB GmbH im Zeitpunkt der Veräußerung der KG-Anteile zum 31.03.1995 (an die Firma ... GmbH) zum Sonderbetriebsvermögen II der Klägerinnen gehörten und wie hoch sie ggfls. zu bewerten sind.